Land Brandenburg: Fragen und Antworten zum Zukunftspaket
Erläuterungen zu Förderzeitraum, Mittelabruf, Investitionen und weiteren Programmfragen.
Seitenstand: 26. September 2026
Geprüft am 31. Oktober 2026
Wissen zum Zukunftspaket
Ausgewählte Fragen für die kommunale Praxis – kurz eingeordnet und mit dem direkten Weg zur amtlichen Erläuterung.
Redaktionell geprüft am
Der Förderzeitraum reicht von 2025 bis 2042. Für Beginn, Benennung, Abschluss und Abrechnung gelten eigene Vorgaben; die Landes-FAQ erläutert auch Sonderfälle.
Vollständige Antwort beim Land ↗Bis Ende 2029 muss mindestens die Hälfte des kommunalen Budgets verausgabt sein. Nicht verausgabte Budgetteile können einer Umschichtung unterliegen.
Vollständige Antwort beim Land ↗Vorgesehen sind quartalsweise Abrufe nach Bedarf für die folgenden drei Monate. Bereits ausgezahlte und tatsächlich verausgabte Beträge fließen in die Saldierung ein.
Vollständige Antwort beim Land ↗Beim Mittelabruf werden keine Rechnungsbelege verlangt. Für spätere Prüfungen können jedoch Belege und weitere Unterlagen angefordert werden.
Vollständige Antwort beim Land ↗Umsatzsteuer ist nicht förderfähig, soweit sie als Vorsteuer abziehbar ist oder ein anderer Erstattungsanspruch besteht.
Vollständige Antwort beim Land ↗Reine Werterhaltung ist grundsätzlich keine förderfähige Investition. Wertverbessernde Instandsetzung und notwendige Begleitmaßnahmen sind im Einzelfall zu beurteilen.
Vollständige Antwort beim Land ↗Weiterlesen beim Land
Erläuterungen zu Förderzeitraum, Mittelabruf, Investitionen und weiteren Programmfragen.
Seitenstand: 26. September 2026
Geprüft am 31. Oktober 2026
Ergänzende Hinweise zur kommunalen Verwendung der Mittel und zu Haushaltsfragen.
Abschnitt zum Zukunftspaket Brandenburg
Geprüft am 31. Oktober 2026
Überblick über Verwendungsmöglichkeiten, Mittelabruf und Umsetzung durch die ILB.
Umsetzung des Sondervermögens
Geprüft am 31. Oktober 2026